Ihr Ansprechpartner
André Kuckelkorn, Curator de Jure (THD)
Telefon: 01736772400
Telefax: +49 261 2016184575
Eine Betreuung kostet Geld.
Unterschreitet das vorhandene Vermögen (ab 01.01.2023) eines Betroffenen die 10.000,-€ (vom Vermögen muss das monatliche Einkommen abgezogen werden, davon muss der Betreute ja leben), so wird der Betreuer aus der Staatskasse (Steuergelder), bezahlt. Der Betreute muss dann keinen finanziellen Beitrag zu seiner Betreuung leisten.
Hat ein Betroffener mehr als 10.000 € Vermögen (Bargeld, Konten, Sparbücher, Versicherungen, Sparverträge usw.) muss er sich je nach Höhe des Vermögens, an der Vergütung des Betreuers beteiligen oder ihn aus seinem Vermögen komplett selbst bezahlen.